Leistungsbeschreibung Miet- und Hausverwaltung

Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber:

  • allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern
  • Hypotheken- und Darlehensgläubigern
  • Lieferanten
  • Handwerkern sowie
  • Mietern und Pächtern
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Durchführung von Wohnungsübergaben bei Einzug und Wohnungsabnahmen bei Auszug von Mietern einschließlich der Anfertigung eines geeigneten Protokolls
  • die Einziehung, notfalls Beitreibung der Miet- und Pachtgelderdie Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte
  • die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen
  • erforderlichenfalls die Inanspruchnahme der Hilfe eines geeigneten Rechtsanwaltes
  • die pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen
  • ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer, für die Hausbewirtschaftung notwendigen Ausgaben
  • Vereinnahmen und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen BestimmungenÜberprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen, ggf. auch über einen externen Heizkosten-abrechnungsdienstAbschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind
  • Erstellung einer Monatsabrechnung in Form einer Einnahmen-/ Überschussrechnung
  • monatliche Auskehr der Mietüberschüsse an den Auftraggeber
  • monatliche Objektbesichtigung zur Klärung aller objektbezogenen Probleme
  • Aufstellung eines Wirtschafts- und Liquiditätsplanes für das folgende Kalenderjahr bis spätestens 30.November des laufenden Jahres
  • die Jahresendabrechnung in Form einer Einnahmen- /Überschussrechnung erfolgt bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres
  • Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen unter Berücksichtigung vorliegender Gewährleistungsansprüche
  • Abschluss von Wartungsverträgen, Überwachung der Einhaltung der Verträge

Gern unterbreiten wir Ihnen kurzfistig ein individuelles Angebot für eine Miet- oder Sondereigentumsverwaltung Ihrer Immobilie.